Zahlungsmoral - KK-Prämienausstände - unbezahlte Rechnungen |
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Donnerstag, 23 Oktober 2008 | |
Kompromisslösung zwischen Kantonen und santésuisse angestrebtKantone und Krankenkassen ringen in Sachen unbezahlte Spitalrechnungen weiter um einen Kompromiss. Auf dem Tisch liegt der Vorschlag, dass die Kantone 85 Prozent der ausstehenden Kosten übernehmen. Die Kassen knüpfen daran jedoch eine Bedingung. Der Krankenkassenverband santésuisse hatte
ursprünglich gefordert, dass die Kantone sämtliche
ausstehenden Rechnungen in der Höhe von mindestens 80,5 Mio.
Franken übernehmen. Die Konferenz der kantonalen
Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wollte lediglich 80
Prozent davon berappen. Prämienverbilligung umstrittenObwohl der GDK-Vorstand bereits im September den Kompromiss verabschiedet hatte, sind also noch nicht alle Probleme aus dem Weg geräumt. Die Frage der Prämienverbilligung bleibt weiter ungeklärt.Die GDK stellt sich auf den Standpunkt, dass die Forderung von santésuisse sowieso erfüllt werde. Eine entsprechende Motion sei im Dezember 2007 von den eidgenössischen Räten überwiesen worden. Santésuisse verlangt jedoch eine Zusicherung der GDK. Gebe es künftig weiter Kantone, in denen die Prämienverbilligung den Versicherten ausbezahlt werde, müsse dort der Anteil der Kantone an den offenen Spitalkosten eher bei 95 Prozent liegen, sagte Schneuwly. Parlament gefragtEinigen sich die GDK und santésuisse auf einen Kompromiss, ist das Parlament gefragt. Dieses muss eine Gesetzesänderung erlassen, damit der Kompromiss in Kraft treten kann. Michael Jordi, stellvertretender GDK-Zentralsekretär, geht davon aus, dass sich die Räte hinter eine solch gemeinsame Lösung stellen.Eine rasche Einigung ist vonnöten, denn derzeit türmen sich bei den Spitälern unbezahlte Rechnungen in der Höhe von mindestens 80,5 Mio. Franken. Dies geht aus einer Umfrage hervor, die der Spitalverband H+ Mitte August bei 49 Spitälern gemacht hatte. Krankenkassen dürfen Leistungen sistierenAusgelöst worden war das Problem durch die Revision des Krankenversicherungsgesetzes: Seit Anfang 2006 zahlen die Krankenkassen keine Leistungen mehr, wenn der Versicherte wegen ausstehender Prämien in ein ordentliches Betreibungsverfahren verwickelt ist.Gemäss Schätzungen der GDK und der übrigen Akteure im Gesundheitswesen zahlen rund 120 000 bis 150 000 Personen ihre Prämien nicht mehr. Modalitäten umstrittenGDK und santésuisse begannen im Frühling über eine Lösung zu verhandeln. Dass die Kantone für zahlungsunfähige - nicht aber für zahlungsunwillige - Versicherte einspringen sollten, stand bald fest. Über die Modalitäten konnten sich beide Seiten aber bis heute nicht einigen.Der Lösungsvorschlag sieht auch vor, dass die offenen Rechnungen in einem Verlustschein verbrieft werden. Die Verlustscheine behalten die Krankenkassen, um zu einem späteren Zeitpunkt noch ausstehende Beträge von den Versicherten einfordern zu können. (Quelle: sda |
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 23 Oktober 2008 ) |