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Umfrage 2014 – 01 (Teilnahme wird mit 10 Qualitätspunkten honoriert!)

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Geschrieben von Administrator   
Mittwoch, 16 April 2014

Umfrage 2014 – 01 (Teilnahme wird mit 10 Qualitätspunkten honoriert!)

 

Qualitätsmassnahmen - OptiQ

Art. 58 des KVG verpflichtet jede Arztpraxis zu Massnahmen zur Qualitätssicherung. Können sich die Vertragspartner nicht darauf einigen, kann der Bundesrat (zB. via BAG) Massnahmen zur transparenten Qualitätssicherung beschliessen. Art. 59 KVG sieht zudem Sanktionen vor für Ärzte, die sich der Qualitätssicherung verweigern. Der Vorstand ist der Meinung, dass wir die Massnahmen für die Qualitätssicherung in unseren Hausarztpraxen nicht dem Bundesrat (respektive dem BAG) überlassen sollten.

 

In den Managed-Care Verträgen mit ausgewählten Krankenkassen ist die Qualitätssicherung ebenfalls verbindlicher Vertrags-Inhalt. Der Vorstand des HVA ist verpflichtet, die Umsetzung der Qualitätsmassnahmen zu organisieren und zu gewährleisten und muss periodisch gegenüber den Vertrags-Partnern darüber Rechenschaft ablegen. Zu diesem Zweck hat er in den letzten Jahren das HVA-Qualitätssicherungskonzept erarbeitet und aufgebaut. Dieses beinhaltet neben Managed-Care spezifischen Weiterbildungen, strukturierten Qualitätszirkeln und Themenspezifischen Umfragen auch ein Online-Portal, welches als Werkzeug für Qualitätssicherungs-Massnahmen dient.

Dieses elektronische Qualitäts-Sicherungs-SystemOptiQ“ wurde von unserem Vorstandsmitglied Dr. Daniel Schädeli konzipiert, über die letzten Jahre hinweg entwickelt und für den HVA bereitgestellt. 

OptiQ ist die einzige explizit von einem HAUSARZT entwickelte und SPEZIFISCH für die HAUSARZT-Praxis konzipierte Qualitäts-Kontroll- & Sicherungs-Lösung. Der Qualitäts-Begriff wird in OptiQ durch die Hausärzte selbst definiert und nicht durch fachfremde Gesundheitsökonomen festgelegt. Als Qualitätsindikator gelten die individuelle, spezifische und zielgerichtete Patientenbetreuung und deren Optimierung durch eine systematische Fehlervermeidung, wobei jede unnötige sowie jede unterlassene Handlung, die den direkten Weg zur Zielerreichung beeinträchtigen, als Fehler interpretiert werden.

OptiQ erlaubt als webbasierte Applikation mit minimalem Zeit-Aufwand eine Selbst-Überprüfung und -Deklaration der eigenen Qualitätsmassnahmen und hilft, Fehlerquellen im Patienten-Betreuungs-Prozess zu erkennen und damit Fehler zu vermeiden. Durch das (optionale und freiwillige) Angebot bewährter Modell-Lösungen zur Vermeidung bekannter Fehler unterstützt OptiQ das ärztliche Bestreben, erkannte Fehler in der eigenen Praxis zu eliminieren. OptiQ lässt in jeder Situation auch offen, eigene bewährte Lösungen an Stelle der vorgeschlagenen Standard-Lösung zu dokumentieren. Damit ist OptiQ längerfristig auch ein Werkzeug für die laufende Optimierung unterschiedlicher Lösungsansätze.

Durch regelmässige Nutzung von OptiQ kann jedes HVA-Mitglied die für die Hausarztpraxis relevanten Belange strukturiert selbst überprüfen und bei Bedarf optimieren. Damit reflektiert und optimiert das HVA-Mitglied den gesamten Prozess der Patientenbetreuung vom Erstkontakt über die diagnostischen, therapeutischen und kommunikativen Prozesse bis zum Abschluss einer Behandlung. Gleichzeitig erfüllt das HVA-Mitglied die im KVG und in den Managed-Care-Verträgen begründete vertragliche Verpflichtung zur Qualitäts-Sicherung.

 

HVA-Vorstand, April 2014

 

 


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