Umfrage 2014 – 01 (Teilnahme wird mit 10
Qualitätspunkten honoriert!)
Qualitätsmassnahmen - OptiQ
Art. 58 des KVG verpflichtet jede
Arztpraxis zu Massnahmen zur Qualitätssicherung. Können sich die
Vertragspartner nicht darauf einigen, kann der Bundesrat (zB. via BAG)
Massnahmen zur transparenten Qualitätssicherung beschliessen. Art. 59 KVG sieht
zudem Sanktionen vor für Ärzte, die sich der Qualitätssicherung verweigern. Der
Vorstand ist der Meinung, dass wir die Massnahmen für die Qualitätssicherung in
unseren Hausarztpraxen nicht dem Bundesrat (respektive dem BAG) überlassen
sollten.
In den Managed-Care Verträgen mit
ausgewählten Krankenkassen ist die Qualitätssicherung ebenfalls
verbindlicher Vertrags-Inhalt. Der Vorstand des HVA ist verpflichtet, die
Umsetzung der Qualitätsmassnahmen zu organisieren und zu gewährleisten und muss
periodisch gegenüber den Vertrags-Partnern darüber Rechenschaft ablegen. Zu
diesem Zweck hat er in den letzten Jahren das HVA-Qualitätssicherungskonzept
erarbeitet und aufgebaut. Dieses beinhaltet neben Managed-Care spezifischen
Weiterbildungen, strukturierten Qualitätszirkeln und Themenspezifischen
Umfragen auch ein Online-Portal, welches als Werkzeug für
Qualitätssicherungs-Massnahmen dient.
Dieses elektronische Qualitäts-Sicherungs-System
„OptiQ“ wurde von unserem Vorstandsmitglied Dr. Daniel Schädeli
konzipiert, über die letzten Jahre hinweg entwickelt und für den HVA
bereitgestellt.
OptiQ ist die einzige explizit von einem
HAUSARZT entwickelte und SPEZIFISCH für die HAUSARZT-Praxis konzipierte
Qualitäts-Kontroll- & Sicherungs-Lösung. Der Qualitäts-Begriff wird in
OptiQ durch die Hausärzte selbst definiert und nicht durch fachfremde
Gesundheitsökonomen festgelegt. Als Qualitätsindikator gelten die individuelle,
spezifische und zielgerichtete Patientenbetreuung und deren Optimierung durch
eine systematische Fehlervermeidung, wobei jede unnötige sowie jede
unterlassene Handlung, die den direkten Weg zur Zielerreichung beeinträchtigen,
als Fehler interpretiert werden.
OptiQ erlaubt als webbasierte Applikation
mit minimalem Zeit-Aufwand eine Selbst-Überprüfung und -Deklaration der eigenen
Qualitätsmassnahmen und hilft, Fehlerquellen im
Patienten-Betreuungs-Prozess zu erkennen und damit Fehler zu vermeiden. Durch
das (optionale und freiwillige) Angebot bewährter Modell-Lösungen zur
Vermeidung bekannter Fehler unterstützt OptiQ das ärztliche Bestreben, erkannte
Fehler in der eigenen Praxis zu eliminieren. OptiQ lässt in jeder Situation
auch offen, eigene bewährte Lösungen an Stelle der vorgeschlagenen
Standard-Lösung zu dokumentieren. Damit ist OptiQ längerfristig auch ein
Werkzeug für die laufende Optimierung unterschiedlicher Lösungsansätze.
Durch regelmässige Nutzung von OptiQ
kann jedes HVA-Mitglied die für die Hausarztpraxis relevanten Belange
strukturiert selbst überprüfen und bei Bedarf optimieren. Damit reflektiert und
optimiert das HVA-Mitglied den gesamten Prozess der Patientenbetreuung vom
Erstkontakt über die diagnostischen, therapeutischen und kommunikativen
Prozesse bis zum Abschluss einer Behandlung. Gleichzeitig erfüllt das HVA-Mitglied
die im KVG und in den Managed-Care-Verträgen begründete vertragliche
Verpflichtung zur Qualitäts-Sicherung.
HVA-Vorstand, April
2014
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