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Reglement

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Geschrieben von Administrator   
Donnerstag, 16 Juni 2011

QZ: Reglemente

 

QZ-Reglemente für Ärzte-Netzwerke

 

Damit ein Qualitätszirkel zertifiziert, validiert und/oder honoriert (je nach Netzwerk) werden kann, muss das entsprechende Reglement beachtet werden:

 

Reglement: Hausärzteverein Angenstein (HVA)

 

1.        Ein QZ setzt sich aus 4 bis 10 Hausärzten und Hausärztinnen plus beliebig vielen Spezialärzten respektive Spezialärztinnen und geladenen Gästen zusammen.

2.        Die Zusammensetzung der teilnehmenden Hausärzte und Hausärztinnen ist fix. Ein- und Austritte während des Jahres sind möglich, müssen aber gemeldet (registriert) werden.

3.        Der QZ muss registriert sein (Moderator respektive Moderatorin und Teilnehmer und Teilnehmerinnen namentlich bekannt).

4.        Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen kommen in regelmässigen Abständen, in der Regel alle 4 bis 6 Wochen (Ausnahme: Ferienzeit) zusammen.

5.        Teilnahme an mind. 7 von max. 10 QZ pro Vereinsjahr (Mai – Mai).

6.        Mindestens 75% der eingeschriebenen Mitglieder müssen anwesend sein.

7.        Der QZ wird von einem verantwortlichen Moderator oder einer verantwortlichen Moderatorin geleitet. Diese(r) muss HVA-Mitglied sein.
Wird ein bereits bestehenden QZ von einem Nicht-HVA-Mitglied geleitet, soll ein HVA-Mitglied als Co-Moderator respektive Co-Moderatorin amtieren, welcher respektive welche gegenüber dem HVA die Verantwortung bezüglich Einhaltung dieses Reglementes, der Statuten und des Manifests des HVA übernimmt, für die korrekte Protokollierung sorgt und als Ansprechperson gilt.

8.        Mindestens 50 % der teilnehmenden Hausärzte und Hausärztinnen müssen HVA-Mitglieder sein.

9.        Im QZ werden Themen besprochen und diskutiert, die mit der hausärztlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen und die nicht als übliche Fortbildung deklariert werden. Dabei sollen Qualitäts-Verbesserung, Qualitäts-Sicherung und Qualitäts-Transparenz in allen hausärztlichen Bereichen im Fokus stehen.

 

10.     Fortbildungen irgendwelcher Art  gelten nicht als QZ-Arbeit.

11.     Die QZ-Zusammenkünfte müssen auf den dafür vorgesehenen Protokoll-Formularen protokolliert werden.

 

12.     Moderator oder Moderatorin sorgen dafür, daß in regelmäßigen Abständen Evaluationen respektive Ergebniskontrollen durchgeführt werden (wurden die in früheren QZ-Arbeiten definierten Ziele erreicht? Konnte das angestrebte Ergebnis erreicht werden? Konnte die erarbeitete Konsequenz im Praxisalltag umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?). Damit soll die Akzeptanz und die Effektivität der Arbeit des Qualitätszirkels festgestellt und allenfalls die Arbeitsmethoden im QZ angepaßt werden.

 

      Bemerkungen:

      Die korrekt ausgefüllten Protokolle dienen als Basis für die Auszahlung des QZ-Beitrags an die HVA-Mitglieder. Sie müssen vollständig ausgefüllt an das
HVA-Sekretariat geschickt oder in elektronischer Form online ausgefüllt und übermittelt werden.

      Es werden maximal 10 QZ pro Vereinsjahr (Mai - Mai) pro Person vergütet.

 

Vgl. auch Definition und Beschreibung

Vgl. auch Erläuterungen und Beispiele

 

Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 04 November 2012 )
 



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