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FMH : Gegen SD-Abschaffung

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Geschrieben von Breitenstein, Claude, Liestal   
Sonntag, 07 Juni 2009

Abschaffung der ärztlichen Medikamentenabgabe:

Untauglicher Vorstoss von Bundesrat Couchepin

 

Die FMH und die betroffenen Ärztegesellschaften nehmen den neusten politischen Vorstoss von Bundesrat Couchepin mit grossem Befremden zur Kenntnis. Anstatt kostendämpfende Massnahmen vorzuschlagen, sprach er gestern im Ständerat davon, dass er «persönlich» die ärztliche Medikamentenabgabe verbieten möchte und eine entsprechende Gesetzesrevision vorsehe.

 

FMH-Medienmitteilung − Bern, 5. Juni 2009

 

Bundesrat Couchepin in Opposition zu Patienten, Kantonen und Ärzten

 

Abschaffung der ärztlichen Medikamentenabgabe:

Untauglicher Vorstoss von Bundesrat Couchepin

 

Die FMH und die betroffenen Ärztegesellschaften nehmen den neusten politischen Vorstoss von Bundesrat Couchepin mit grossem Befremden zur Kenntnis. Anstatt kostendämpfende Massnahmen vorzuschlagen, sprach er gestern im Ständerat davon, dass er «persönlich» die ärztliche Medikamentenabgabe verbieten möchte und eine entsprechende Gesetzesrevision vorsehe.

 

Die ärztliche Medikamentenabgabe ist in dreizehn, insbesondere Ostschweizer und Zentralschweizer Kantonen (AI, AR, BL, GL, LU, NW, OW, UR, SG, SO, SZ TG, ZG) gesetzlich fest verankert. Ab nächstem Jahr soll die ärztliche Medikamentenabgabe aufgrund eines ganz klaren Abstimmungsergebnisses vom Herbst 2008 auch überall im Kanton Zürich uneingeschränkt möglich sein. Der Reformvorschlag von Bundesrat Couchepin widerspricht dem Volkeswillen und stellt folglich einen Eingriff in traditionelle, gesundheitspolitische Hoheiten der Kantone dar.

 

Neuer Kostenschub
Was die Medikamentenkosten pro versicherte Person angeht, so verzeichnen genau die Kantone mit ausgeprägter ärztlicher Medikamentenabgabe (Selbstdispensation) die günstigsten Werte. Ärzte, die selber Medikamente abgeben, verschreiben nicht mehr Arzneien als notwendig;  vielmehr geben sie generell mehr Generika ab und sind grundsätzlich wirtschaftlicher bezüglich der Medikamentenabgabe als ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Kantonen. Bundesrat Couchepin, der gestern scheinbar ohne Absprache mit seinen Bundesrats-Kollegen so votierte, will somit gesundheitspolitische Reformen einleiten, die zwangsläufig zu einem gewaltigen Kostenschub führen.

 

Apotheken erhalten teure Zuschläge
Bezüglich der Kosten sei auch erwähnt, dass Medikamente beim Arzt nur schon deshalb günstiger sind, weil in vielen Apotheken auf den Bezug von Medikamenten noch gesetzlich zulässige Zuschläge eingefordert werden. Nämlich CHF 4.30 für den so genannten Medikamenten-Check und CHF 3.25 für den Bezugscheck. Ein Medikament, beispielsweise Voltaren Rapid 50mg./20 Stück, zum Preis vom CHF 16.70, verteuert sich im Apothekenkanal zu Lasten der Krankenversicherung um weitere CHF 7.55. Der Preisüberwacher wie auch die Konsumentenorganisationen haben diese Leistungsorientierte Abgabe (LOA) der Apotheker wiederholt kritisiert. Nun will Bundesrat Couchepin im Alleingang durchsetzen, dass nur noch der teure Apothekenkanal zulässig sei.

 

Patienten wollen die ärztlichen Medikamentenabgabe
In zahlreichen Kantonen mit ärztlicher Medikamentenabgabe fanden in den letzten Jahren Revisionen der Gesundheitsgesetze statt, beispielsweise in AI, AR, LU, SZ, ZG, SO. In diesen Kantonen will man die ärztliche Medikamentenabgabe uneingeschränkt beibehalten und die Stimmbürger haben das teilweise sogar in Volksabstimmungen bestätigt. Dies deshalb, weil Patientinnen und Patienten die ärztliche Medikamentenabgabe sehr schätzen. Wenn sie schwer erkrankt, gehbehindert oder ans Bett gefesselt sind, bleibt ihnen dank ärztlicher Medikamentenabgabe der umständliche Weg zur nächsten, allenfalls sehr weit entfernten Apotheke erspart. Deshalb dürfen beispielsweise in den Kantonen AR, GL und SO ausnahmsweise sogar Drogerien gewisse Medikamente abgeben.

 

Allseitige Opposition
Die FMH und alle betroffenen Ärztegesellschaften werden sich mit aller Kraft gegen diesen versorgungspolitisch als auch wirtschaftlich untauglichen gesundheitspolitischen Vorschlag wehren. Sie wissen dabei die Patienten sowie zahlreiche Kantone heute schon auf ihrer Seite.

 

Auskunft:

Jacqueline Wettstein, Leitung Kommunikation FMH

Tel. 031/359 11 50, E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

 


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