Die FMH und die betroffenen Ärztegesellschaften nehmen den neusten
politischen Vorstoss von Bundesrat Couchepin mit grossem Befremden zur
Kenntnis. Anstatt kostendämpfende Massnahmen vorzuschlagen, sprach er gestern
im Ständerat davon, dass er «persönlich» die ärztliche Medikamentenabgabe
verbieten möchte und eine entsprechende Gesetzesrevision vorsehe.
Bundesrat
Couchepin in Opposition zu Patienten, Kantonen und Ärzten
Abschaffung der ärztlichen
Medikamentenabgabe:
Untauglicher Vorstoss von Bundesrat Couchepin
Die FMH und die betroffenen
Ärztegesellschaften nehmen den neusten politischen Vorstoss von Bundesrat
Couchepin mit grossem Befremden zur Kenntnis. Anstatt kostendämpfende
Massnahmen vorzuschlagen, sprach er gestern im Ständerat davon, dass er «persönlich»
die ärztliche Medikamentenabgabe verbieten möchte und eine entsprechende
Gesetzesrevision vorsehe.
Die
ärztliche Medikamentenabgabe ist in dreizehn, insbesondere Ostschweizer und
Zentralschweizer Kantonen (AI, AR, BL, GL, LU, NW, OW, UR, SG, SO, SZ TG, ZG)
gesetzlich fest verankert. Ab nächstem Jahr soll die ärztliche
Medikamentenabgabe aufgrund eines ganz klaren Abstimmungsergebnisses vom Herbst
2008 auch überall im Kanton Zürich uneingeschränkt möglich sein. Der
Reformvorschlag von Bundesrat Couchepin widerspricht dem Volkeswillen und stellt
folglich einen Eingriff in traditionelle, gesundheitspolitische Hoheiten der
Kantone dar.
Neuer Kostenschub Was die
Medikamentenkosten pro versicherte Person angeht, so verzeichnen genau die Kantone
mit ausgeprägter ärztlicher Medikamentenabgabe (Selbstdispensation) die
günstigsten Werte. Ärzte, die selber Medikamente abgeben, verschreiben nicht
mehr Arzneien als notwendig; vielmehr
geben sie generell mehr Generika ab und sind grundsätzlich wirtschaftlicher
bezüglich der Medikamentenabgabe als ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen
Kantonen. Bundesrat Couchepin, der gestern scheinbar ohne Absprache mit seinen
Bundesrats-Kollegen so votierte, will somit gesundheitspolitische Reformen
einleiten, die zwangsläufig zu einem gewaltigen Kostenschub führen.
Apotheken erhalten teure Zuschläge Bezüglich der
Kosten sei auch erwähnt, dass Medikamente beim Arzt nur schon deshalb günstiger
sind, weil in vielen Apotheken auf den Bezug von Medikamenten noch gesetzlich
zulässige Zuschläge eingefordert werden. Nämlich CHF 4.30 für den so genannten
Medikamenten-Check und CHF 3.25 für den Bezugscheck. Ein Medikament,
beispielsweise Voltaren Rapid 50mg./20 Stück, zum Preis vom CHF 16.70,
verteuert sich im Apothekenkanal zu Lasten der Krankenversicherung um weitere CHF
7.55. Der Preisüberwacher wie auch die Konsumentenorganisationen haben diese
Leistungsorientierte Abgabe (LOA) der Apotheker wiederholt kritisiert. Nun will
Bundesrat Couchepin im Alleingang durchsetzen, dass nur noch der teure Apothekenkanal
zulässig sei.
Patienten wollen die ärztlichen
Medikamentenabgabe
In zahlreichen Kantonen mit ärztlicher Medikamentenabgabe fanden in den letzten
Jahren Revisionen der Gesundheitsgesetze statt, beispielsweise in AI, AR, LU, SZ,
ZG, SO. In diesen Kantonen will man die ärztliche Medikamentenabgabe uneingeschränkt
beibehalten und die Stimmbürger haben das teilweise sogar in Volksabstimmungen
bestätigt. Dies deshalb, weil Patientinnen und Patienten die ärztliche
Medikamentenabgabe sehr schätzen. Wenn sie schwer erkrankt, gehbehindert oder
ans Bett gefesselt sind, bleibt ihnen dank ärztlicher Medikamentenabgabe der
umständliche Weg zur nächsten, allenfalls sehr weit entfernten Apotheke erspart.
Deshalb dürfen beispielsweise in den Kantonen AR, GL und SO ausnahmsweise sogar
Drogerien gewisse Medikamente abgeben.
Allseitige Opposition Die FMH und alle
betroffenen Ärztegesellschaften werden sich mit aller Kraft gegen diesen
versorgungspolitisch als auch wirtschaftlich untauglichen gesundheitspolitischen
Vorschlag wehren. Sie wissen dabei die Patienten sowie zahlreiche Kantone heute
schon auf ihrer Seite.
Auskunft:
Jacqueline Wettstein,
Leitung Kommunikation FMH
Tel. 031/359 11 50, E-Mail:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
SIE KENNEN DEN INHALT DES DISCLAIMERS UND ERKLÂREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN. ANDERNFALLS SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE VORLIEGENDE WEBSITE ZU NUTZEN..
WIR WEISEN SIE AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS DIE VOLLSTÄNDIGE ODER TEILWEISE REPRODUKTION VON TEXTEN, BILDERN, AUDIOS, VIDEOS UND AUCH AUSZÜGEN DAVON UND VON ALLEN INHALTEN DER QM-NWS.INFO-WEBSITE, AUF WELCHE SUPPORT GELEISTET WIRD, SOWIE DIE VERWENDUNG VON NAMEN ODER EINGETRAGENEN MARKENZEICHEN AUF DEM QM-NWS.INFO-PORTAL ZU KOMMERZIELLEN ODER WERBEZWECKEN SOWIE AUCH HINWEISE AUF ODER FÜR DAS QM-NWS.INFO-PORTAL ZU REKLAME-ZWECKEN UNTER STRAFVERFOLGUNGSANDROHUNG UNTERSAGT SIND.