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Suche nach praktikabler Lösung für Rechnungskontrolle

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Mittwoch, 17 September 2008
Die systematische Herausgabe von personenbezogenen Detaildiagnosen und Behandlungen an Krankenversicherer ist rechtswidrig. Dies stellt ein im Auftrag des Spitalverbandes H+ erstelltes Rechtsgutachten fest. 

 

Auslöser für das Rechtsgutachten ist die Einführung von Fallpauschalen. H+ wollte wissen, welche rechtlichen Grundlagen bestehen, damit das Recht auf Datenschutz der Patienten mit dem Anspruch der Kantone und Krankenversicherer auf Überprüfung der Leistungen der Spitäler in Einklang gebracht werden kann.

Das Rechtsgutachten stellt laut Angaben von H+ fest, dass die Spitäler und Kliniken Detailinformationen von Patienten und Patientinnen im Einzelfall an den Vertrauensarzt, aber nicht systematisch den Krankenversicherer weiterleiten dürfen.

Letztere hätten aber die Möglichkeit, ebenfalls in Einzelfällen detaillierte Diagnosen und medizinische Informationen zu verlangen.
H+ will nun gemeinsam mit dem Krankenkassenverband santésuisse und der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK eine praktikable Lösung für die Rechnungskontrolle bei den Fallpauschalen entwickeln, die den rechtlichen Anforderungen genügt.

Die Frage nach der Weitergabe von Patientendaten habe viele Verantwortliche in Spitälern, Kliniken und Pflegeheimen verunsichert, teilte H+ weiter mit. Der Verband stellt das Gutachten seinen Mitgliedern und den Partnerorganisationen im Gesundheitswesen zur Verfügung.

(Quelle: sda)

 

 

Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 04 November 2012 )
 
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