Suche nach praktikabler Lösung für Rechnungskontrolle
|
|
|
|
Mittwoch, 17 September 2008 |
Die systematische Herausgabe von personenbezogenen
Detaildiagnosen und Behandlungen an Krankenversicherer ist rechtswidrig. Dies
stellt ein im Auftrag des Spitalverbandes H+ erstelltes Rechtsgutachten fest.
Auslöser für das Rechtsgutachten ist die Einführung von Fallpauschalen. H+
wollte wissen, welche rechtlichen Grundlagen bestehen, damit das Recht auf
Datenschutz der Patienten mit dem Anspruch der Kantone und Krankenversicherer
auf Überprüfung der Leistungen der Spitäler in Einklang gebracht werden kann.
Das Rechtsgutachten stellt laut Angaben von H+ fest, dass die Spitäler und
Kliniken Detailinformationen von Patienten und Patientinnen im Einzelfall an
den Vertrauensarzt, aber nicht systematisch den Krankenversicherer weiterleiten
dürfen.
Letztere hätten aber die Möglichkeit, ebenfalls in Einzelfällen detaillierte
Diagnosen und medizinische Informationen zu verlangen.
H+ will nun gemeinsam mit dem Krankenkassenverband santésuisse und der
Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK eine praktikable Lösung für die
Rechnungskontrolle bei den Fallpauschalen entwickeln, die den rechtlichen
Anforderungen genügt.
Die Frage nach der Weitergabe von Patientendaten habe viele Verantwortliche in
Spitälern, Kliniken und Pflegeheimen verunsichert, teilte H+ weiter mit. Der
Verband stellt das Gutachten seinen Mitgliedern und den Partnerorganisationen
im Gesundheitswesen zur Verfügung.
(Quelle: sda)
|
Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 04 November 2012 )
|